Unfallgutachten, Wertgutachten und Kostenvoranschläge mit beweissicherer Dokumentation. Wir kommen zu Ihnen – in Aachen und der Städteregion.
Gilt bei berechtigtem unverschuldetem Haftpflichtschaden, sofern kein reiner Bagatellschaden vorliegt und die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.
Wir melden uns kurzfristig — auch am Wochenende.
Bei unverschuldetem Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung das Gutachten als Teil des Schadens.
Die Versicherung der Gegenseite darf einen vorschlagen — beauftragen müssen Sie ihn nicht.
Wertminderung, Nutzungsausfall, Abschlepp- und Anwaltskosten gehören zum Schaden und werden mit erfasst.
Die erste Frage nach dem Unfall
Das hängt daran, wer den Unfall verursacht hat. Drei Fälle, drei Antworten — und in keinem davon müssen Sie in Vorleistung gehen, ohne es vorher zu wissen.
Unverschuldet
Die Gegenseite zahlt
Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten des Gutachtens in der Regel vollständig — es gehört zum erstattungsfähigen Schaden. Für Sie bleibt nichts offen.
Teilschuld
Anteilig
Bei geteilter Haftung wird auch das Gutachten anteilig erstattet. Wie hoch der Anteil ausfällt, ergibt sich aus der Haftungsquote.
Selbst verschuldet
Kasko oder Sie
Dann zahlt die eigene Kaskoversicherung oder Sie selbst. Was auf Sie zukommt, wird vorher besprochen — nicht hinterher.
Was kostet ein Gutachten? Das Honorar richtet sich nach der Höhe des Schadens, nicht nach Stunden — so ist es üblich und so rechnen die Versicherungen ab. Deshalb steht hier keine Zahl: Sie wäre in den meisten Fällen falsch.
Nach einem unverschuldeten Unfall
Die Reparatur ist der offensichtliche Teil. Das Gutachten erfasst auch, was daneben liegt — und was nicht erfasst ist, wird nicht erstattet.
Unabhängiger Sachverständiger
Die gegnerische Versicherung reguliert den Schaden, den sie selbst ermittelt hat. Ein von Ihnen beauftragter Sachverständiger arbeitet für Sie — er erfasst den Schaden vollständig, einschließlich der Posten, die neben der Reparatur liegen.
Unsere
Vollständiges Haftpflichtgutachten mit Reparaturkalkulation, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und lückenloser Fotodokumentation als Grundlage für Ihre Schadensregulierung.
Marktgerechte Fahrzeugbewertung für Verkauf, Kauf, Versicherung, Erbschaft oder zur dauerhaften Dokumentation des Fahrzeugzustands.
Schnelle Kalkulation der Reparaturkosten für kleinere Schäden als Grundlage für die Schadensmeldung bei der Versicherung.
Technische und optische Prüfung vor dem Kauf – Schutz vor versteckten Vorschäden und überpreisten Angeboten.
Nachweis fachgerechter Reparatur als dokumentierter Beleg gegenüber der Versicherung.
Professionelle Dokumentation von Schäden für Versicherungsfälle, Rechtsstreitigkeiten oder zur Sicherung Ihrer Ansprüche.
Expertise für schwere Nutzfahrzeuge, Transporter und Spezialfahrzeuge – nach Unfall oder zur Bewertung.
Gutachten und Bewertung für Motorräder – nach Unfall, für Verkauf oder für die Versicherung.
Schicken Sie zwei, drei Fotos vom Schaden und das Kennzeichen des Unfallgegners, falls Sie es haben. Damit lässt sich vorab einschätzen, worum es geht.
Schritt für Schritt
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns 24/7 per WhatsApp. Wir vereinbaren kurzfristig einen Termin zur Begutachtung.
Wir kommen zu Ihnen – in Aachen und der Städteregion, oft noch am selben Tag. Alle Schäden werden dokumentiert; Sie erhalten ein fundiertes, rechtssicheres Gutachten.
Sobald das Gutachten fertig ist, übermitteln wir alles an die gegnerische Versicherung bzw. Ihren Anwalt – Sie werden zeitnah und vollständig entschädigt.
Begutachtet wird dort, wo das Fahrzeug nach dem Unfall steht.
Bewertungen
Super freundlicher und zuverlässiger Service!
Von der ersten Kontaktaufnahme bis Ende war alles höchst professionell, transparent und zuverlässig. Besonders beeindruckt hat mich die Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des Teams – man fühlt sich sofort gut aufgehoben. Die Kommunikation lief schnell und unkompliziert, und der Gutachter war pünktlich, kompetent und sehr engagiert.
Als Kfz-Gutachter in Aachen erstellt unser Tochterunternehmen Unfallzentrale NRW Gutachten unabhängig von Versicherungen und mit objektivem Blick auf den tatsächlichen Schaden. Über 10 Jahre Erfahrung, mehr als 5.000 Kunden und klare Standards: fachlich sauber, nachvollziehbar dokumentiert und ohne Schnellschüsse. Unser Anspruch ist es, Ihnen kostenlose Erstberatung zu bieten, den richtigen Weg klar einzuordnen und Sie vor unnötigen Kosten sowie unzureichender Dokumentation zu schützen.
Jetzt anrufenHäufige Fragen
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden in der Regel ja — das Gutachten gehört zum erstattungsfähigen Schaden. Bei Teilschuld wird anteilig erstattet, bei selbst verschuldetem Schaden zahlt die eigene Kaskoversicherung oder Sie selbst.
Nein. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen frei. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen einen vorschlagen; beauftragen müssen Sie ihn nicht.
Vor der Reparatur, so früh wie möglich. Was repariert ist, lässt sich nicht mehr belegen — weder der Umfang noch die Ursache. Der Termin steht in der Regel innerhalb von 24 Stunden, die Reparatur verzögert sich dadurch also kaum.
Ein repariertes Unfallfahrzeug bringt beim Verkauf weniger als ein unfallfreies, auch wenn die Reparatur einwandfrei ist. Diese Differenz ist Teil des Schadens und wird im Gutachten beziffert — sie wird aber nur erstattet, wenn sie darin steht.
Bei sehr geringen Schäden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Wo die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab — schildern Sie den Schaden am Telefon, dann klärt sich das in zwei Minuten. Auch dann, wenn die Antwort gegen ein Gutachten ausfällt.
Ja. Als Geschädigter wählen Sie den Sachverständigen frei. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen einen eigenen vorschlagen — beauftragen müssen Sie ihn nicht.
In der Regel kurzfristig, oft schon am nächsten Werktag. Schicken Sie vorab ein paar Fotos, dann lässt sich der Termin gleich richtig einplanen.
Fahrzeugschein, Führerschein, die Unfallmitteilung oder das Aktenzeichen der Polizei, und wenn vorhanden das Kennzeichen des Unfallgegners. Fehlt etwas, klärt sich das unterwegs.
Pkw, Transporter, Lkw, Motorräder, Wohnmobile und Anhänger — Privat- wie Firmenfahrzeuge, auch Leasing.
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die erforderlichen Kosten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden, sofern kein reiner Bagatellschaden vorliegt und die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Gutachterkosten.
Ein vollständiges Gutachten erfasst alle Positionen, auf die Sie Anspruch haben: Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturdauer. Ein Kostenvoranschlag kalkuliert nur die Reparaturkosten – die anderen Positionen werden komplett ignoriert.
Ja. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden haben Sie das Recht, Ihren Kfz-Sachverständigen selbst zu wählen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen das nicht vorschreiben.
Wir sind 24/7 erreichbar und vereinbaren kurzfristig einen Termin – oft noch am selben Tag, auch abends und am Wochenende.
Versicherungen prüfen Gutachten regelmäßig und kürzen teilweise einzelne Kalkulationspositionen. Eine Kürzung bedeutet nicht automatisch, dass jede Beanstandung technisch oder rechtlich berechtigt ist. Wir können die technischen Kürzungspositionen prüfen und – wenn erforderlich – fachlich Stellung nehmen.
Auch bei einem unverschuldeten Unfall kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu beauftragen. Er sorgt dafür, dass Sie Ihr Recht vollständig durchsetzen und keine unberechtigten Kürzungen hinnehmen müssen. Wie die Gutachterkosten werden in der Regel auch die Anwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.
Ein Anruf klärt, was Ihnen zusteht und wie schnell ein Termin möglich ist.
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